Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EG - Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 43
Inkrafttretensdatum
01.05.2014
Außerkrafttretensdatum
Index
59/04 EU - EWR
Text
ARTIKEL 43
Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Zusammenarbeit
(1) Die Vertragsparteien erkennen die Rolle der Zivilgesellschaft und ihren möglichen Beitrag zum Kooperationsprozess an und kommen überein, den wirksamen Dialog mit der Zivilgesellschaft zu fördern.
(2) Vorbehaltlich der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Vertragsparteien kann die Zivilgesellschaft
im politischen Entscheidungsprozess auf einzelstaatlicher Ebene nach den Grundsätzen der Demokratie gehört werden;
über die Entwicklungs- und Kooperationsstrategien und die sektorbezogene Politik, vor allem in den sie betreffenden Bereichen, in allen Phasen des Entwicklungsprozesses unterrichtet und an den entsprechenden Konsultationen beteiligt werden;
Finanzmittel erhalten, soweit dies nach den internen Rechtsvorschriften der betreffenden Vertragspartei zulässig ist, und beim Ausbau ihrer Kapazitäten in den entscheidenden Bereichen unterstützt werden;
an der Durchführung der Kooperationsprogramme in den sie betreffenden Bereichen beteiligt werden.
Schlagworte
Entwicklungsstrategie
Im RIS seit
23.10.2014
Zuletzt aktualisiert am
23.10.2014
Gesetzesnummer
20008959
Dokumentnummer
NOR40165178