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Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EG - Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama Art. 33

Kurztitel

Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EG - Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 195/2014

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

Art. 33

Inkrafttretensdatum

01.05.2014

Außerkrafttretensdatum

Index

59/04 EU - EWR

Text

ARTIKEL 33

Zusammenarbeit im Bereich der Statistik

(1) Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass es Hauptziel der Zusammenarbeit in diesem Bereich ist, bessere statistische Methoden und Programme zu entwickeln, unter anderem für die Erstellung und Verbreitung von Statistiken, um Indikatoren zu erarbeiten, die zwischen den Vertragsparteien besser verglichen werden können, damit die Vertragsparteien die Statistiken der anderen Vertragspartei über den Waren- und Dienstleistungsverkehr sowie generell in allen Bereichen nutzen können, die unter dieses Abkommen fallen und für die Erstellung von Statistiken in Betracht kommen.

(2) Diese Zusammenarbeit könnte unter anderem Folgendes umfassen: den technischen Austausch zwischen den statistischen Instituten in Zentralamerika und in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Eurostat; die Entwicklung verbesserter und gegebenenfalls einheitlicher Methoden für die Sammlung, Analyse und Interpretation von Daten sowie die Veranstaltung von Seminaren, Arbeitsgruppen und Ausbildungsprogrammen im Bereich der Statistik.

Schlagworte

Warenverkehr

Im RIS seit

23.10.2014

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2014

Gesetzesnummer

20008959

Dokumentnummer

NOR40165168

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