Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EG - Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 31
Inkrafttretensdatum
01.05.2014
Außerkrafttretensdatum
Index
59/04 EU - EWR
Text
ARTIKEL 31
Zusammenarbeit im Bereich der Investitionsförderung
(1) Die Vertragsparteien kommen überein, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten ein günstiges und stabiles Klima für Investitionen beider Seiten zu fördern.
(2) Die Zusammenarbeit kann Folgendes umfassen:
Förderung von Mechanismen für den Austausch und die Verbreitung von Informationen über Investitionsvorschriften und Investitionsmöglichkeiten;
Schaffung günstiger rechtlicher Rahmenbedingungen für Investitionen in beiden Regionen, gegebenenfalls durch Abschluss bilateraler Investitionsförderungs- und Investitionsschutzabkommen zwischen den Mitgliedstaaten und den Zentralamerikanischen Ländern;
vereinfachte Verwaltungsverfahren;
Entwicklung von Mechanismen für joint ventures.
Schlagworte
Investitionsförderungsabkommen
Im RIS seit
23.10.2014
Zuletzt aktualisiert am
23.10.2014
Gesetzesnummer
20008959
Dokumentnummer
NOR40165166