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Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EG - Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama Art. 28

Kurztitel

Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EG - Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 195/2014

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

Art. 28

Inkrafttretensdatum

01.05.2014

Außerkrafttretensdatum

Index

59/04 EU - EWR

Text

ARTIKEL 28

Zusammenarbeit im audiovisuellen Bereich

Die Vertragsparteien kommen überein, die Zusammenarbeit im audiovisuellen Bereich und im Mediensektor im Allgemeinen durch gemeinsame Ausbildungsinitiativen und durch Entwicklungs-, Produktions- und Vertriebsmaßnahmen unter anderem im kulturellen und im Bildungsbereich zu fördern. Die Zusammenarbeit erfolgt im Einklang mit den einschlägigen nationalen Urheberrechtsbestimmungen und den geltenden internationalen Übereinkünften.

Schlagworte

Entwicklungsmaßnahme, Produktionsmaßnahme

Im RIS seit

23.10.2014

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2014

Gesetzesnummer

20008959

Dokumentnummer

NOR40165163

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