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Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EG - Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama Art. 23

Kurztitel

Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EG - Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 195/2014

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

Art. 23

Inkrafttretensdatum

01.05.2014

Außerkrafttretensdatum

Index

59/04 EU - EWR

Text

ARTIKEL 23

Zusammenarbeit im Bereich Fischerei und Aquakultur

Die Vertragsparteien kommen überein, die wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit im Bereich Fischerei und Aquakultur auszubauen, insbesondere in Bezug auf die nachhaltige Nutzung, Bewirtschaftung und Erhaltung der Fischbestände, einschließlich der Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Zusammenarbeit muss auch die verarbeitende Industrie und die Erleichterung des Handels umfassen. Die Zusammenarbeit im Fischereisektor könnte zum Abschluss bilateraler Fischereiübereinkünfte zwischen den Vertragparteien bzw. zwischen der Europäischen Gemeinschaft und einem oder mehreren Zentralamerikanischen Ländern und/oder zum Abschluss multilateraler Fischereiübereinkünfte zwischen den Vertragsparteien führen.

Im RIS seit

23.10.2014

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2014

Gesetzesnummer

20008959

Dokumentnummer

NOR40165158

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