Die Republik Österreich und die Republik Zypern (im Folgenden als „die Vertragsparteien“ bezeichnet),
In ANERKENNUNG der Bereitschaft der Republik Zypern, die Verwendung von Flughäfen und anderen Einrichtungen durch die Republik Österreich im Falle von Evakuierungen österreichischer Staatsbürger aus Drittländern während einer konsularischen Krise zu ermöglichen,
Vom WUNSCH getragen die anzuwendenden Verfahren und den Status österreichischen militärischen Personals während seines Aufenthalts im Hoheitsgebiet der Republik Zypern zu regeln,
sind wie folgt übereingekommen: