Die Genehmigung gilt ausschließlich für den Unternehmer, auf dessen Namen sie lautet und ist nicht übertragbar. Die Genehmigungen werden von den zuständigen Behörden der einen Vertragspartei den zuständigen Behörden der anderen Vertragspartei übermittelt, welche die Genehmigungen ausgefüllt an den in Betracht kommenden Unternehmer ausgeben. Die Angaben gemäß Artikel 5 Absatz 3 lit. b bis e dieser Vereinbarung sind vom Unternehmer selbst auszufüllen.Die Genehmigung gilt ausschließlich für den Unternehmer, auf dessen Namen sie lautet und ist nicht übertragbar. Die Genehmigungen werden von den zuständigen Behörden der einen Vertragspartei den zuständigen Behörden der anderen Vertragspartei übermittelt, welche die Genehmigungen ausgefüllt an den in Betracht kommenden Unternehmer ausgeben. Die Angaben gemäß Artikel 5 Absatz 3 Litera b bis e dieser Vereinbarung sind vom Unternehmer selbst auszufüllen.