Bundesrecht konsolidiert

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Abkommen über den rechtlichen Status der Organisation in Österreich und den Sitz ihrer Büros in Wien (IOM) Art. 7

Kurztitel

Abkommen über den rechtlichen Status der Organisation in Österreich und den Sitz ihrer Büros in Wien (IOM)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 115/2014

Typ

Vertrag – IOM

§/Artikel/Anlage

Art. 7

Inkrafttretensdatum

01.08.2014

Außerkrafttretensdatum

Index

19/20 Amtssitzabkommen

Text

Artikel 7

Schutz des Sitzbereichs

Die österreichischen Behörden werden entsprechende Vorsorge treffen, um zu gewährleisten, dass die Ruhe des Sitzes nicht durch Personen oder Personengruppen gestört wird, die ihn ohne Erlaubnis zu betreten versuchen.

Im RIS seit

09.07.2014

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2025

Gesetzesnummer

20008887

Dokumentnummer

NOR40163239

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/iii/2014/115/A7/NOR40163239

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