die Befugnis, in der Republik Österreich ausländische Wertpapiere, Guthaben in fremden Währungen, andere bewegliche sowie, unter den gleichen Bedingungen wie für österreichische Staatsbürger, auch unbewegliche Vermögenswerte zu erwerben und zu besitzen, weiters das Recht, nach Beendigung ihres Dienstverhältnisses mit den Büros unbehindert ihre Zahlungsmittel in der gleichen Währung und bis zu denselben Beträgen, wie sie sie in die Republik Österreich eingeführt haben, auf gesetzlich zulässigem Wege wieder auszuführen;