Bundesrecht konsolidiert

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Zusammenarbeit im Bereich der Steuern (Liechtenstein) Art. 1

Kurztitel

Zusammenarbeit im Bereich der Steuern (Liechtenstein)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 301/2013 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 9/2017

Typ

Vertrag – Liechtenstein

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

01.01.2017

Außerkrafttretensdatum

Index

39/06 Rechts- und Amtshilfe

Text

Teil 1 Allgemeines Artikel eins, Inhalt und Zweck

1. Mit diesem Abkommen soll durch bilaterale Zusammenarbeit der Vertragsstaaten die effektive Besteuerung der betroffenen Personen in der Republik Österreich sichergestellt werden.

2. Zu diesem Zweck vereinbaren die Vertragsstaaten eine bilaterale Zusammenarbeit, die im Kern folgende Elemente enthalt:

  1. Litera a
    Vermögenswerte bei einer liechtensteinischen Zahlstelle von in der Republik Österreich ansässigen betroffenen Personen werden auf der Grundlage dieses Abkommens nachversteuert;
  2. Litera b
    auf Ertragen und Gewinnen aus Vermögenswerten bei einer liechtensteinischen Zahlstelle wird von in der Republik Österreich ansässigen betroffenen Personen nach den Regelungen dieses Abkommens eine abgeltende Steuer erhoben;
  3. Litera c
    Vermögenswerte von in der Republik Österreich ansässigen betroffenen Personen, die von einer liechtensteinischen Zahlstelle verwaltet werden, unabhängig von ihrer Belegenheit in Liechtenstein oder im Ausland, sind von diesem Abkommen erfasst;
  4. Litera d
    die Besteuerung von Zuwendungen an und von intransparenten Vermögensstrukturen wird geregelt;
  5. Litera e
    Liechtenstein kann von der Republik Österreich nach Maßgabe dieses Abkommens die Einführung von Maßnahmen zur Sicherung der Besteuerung von in Liechtenstein ansässigen Personen verlangen in Bezug auf Kapitalertrage, die bei Zahlstellen in der Republik Österreich erzielt werden.

Anmerkung, Absatz 3 und 4 aufgehoben durch Artikel römisch eins, Ziffer eins,, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 9 aus 2017,)

Im RIS seit

27.01.2017

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2024

Gesetzesnummer

20008639

Dokumentnummer

NOR40190936

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/iii/2013/301/A1/NOR40190936

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