Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Abkommen über den Sitz des Back-up-Systems der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen Art. 15

Kurztitel

Abkommen über den Sitz des Back-up-Systems der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 279/2013

Typ

Vertrag – Europ. Argentur für Betriebsmanagement von IT-Großsystemen

§/Artikel/Anlage

Art. 15

Inkrafttretensdatum

13.10.2013

Außerkrafttretensdatum

Index

49/04 Grenzverkehr

Text

Artikel 15 – Inkrafttreten und Dauer

1. Die Parteien teilen einander den Abschluss der Verfahren mit, die erforderlich sind, damit das Abkommen für sie bindende Wirkung erlangt. Das Abkommen tritt 30 Tage nach der letzten dieser Mitteilungen in Kraft.

2. Die Bestimmungen dieses Abkommens werden ab 1. Dezember 2012 angewendet.

3. Jede der Parteien kann das Abkommen jederzeit unter Einhaltung einer Frist von achtzehn Monaten durch eine schriftliche Mitteilung im diplomatischen Wege an die andere Partei kündigen.

Geschehen zu Tallinn, am 27. Mai 2013 in zwei Urschriften in deutscher und englischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen authentisch ist.

Im RIS seit

21.10.2013

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2025

Gesetzesnummer

20008618

Dokumentnummer

NOR40157283

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/iii/2013/279/A15/NOR40157283

Navigation im Suchergebnis