DIE REGIERUNGEN DER VERTRAGSSTAATEN dieses Übereinkommens, IN DER ERWÄGUNG,
daß die Erforschung des südlichen Sternhimmels weit weniger fortgeschritten ist als die des nördlichen,
daß daher die Daten, auf denen unser Wissen um die Milchstraße beruht, in den verschiedenen Bereichen des Himmels keineswegs gleichwertig sind und daß es unerläßlich ist, sie zu verbessern und, soweit sie unzureichend sind, zu vervollständigen,
daß insbesondere Systeme, die am nördlichen Sternhimmel kein Äquivalent haben, für die größten zur Zeit im Gebrauch befindlichen Instrumente bedauerlicherweise fast unerreichbar sind,
daß es daher dringend notwendig ist, auf der südlichen Halbkugel leistungsstarke Instrumente aufzustellen, die denen der nördlichen Halbkugel vergleichbar sind, daß jedoch dieses Vorhaben nur im Wege internationaler Zusammenarbeit erfolgreich durchgeführt werden kann;
IN DEM WUNSCH, gemeinsam ein auf der südlichen Halbkugel gelegenes und mit starken Instrumenten ausgestattetes Observatorium zu errichten und dadurch die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der astronomischen Forschung zu fördern und zu organisieren,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN: