Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung von Ungarn (im Weiteren „die Parteien“ genannt)
In der Absicht, den Schutz von zwischen ihnen oder ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden natürlichen oder juristischen Personen ausgetauschten klassifizierten Informationen zu gewährleisten,
Von dem Wunsch geleitet, Regeln zum gegenseitigen Schutz der übermittelten oder im Zuge der Zusammenarbeit zwischen den Parteien entstandenen klassifizierten Informationen vorzusehen,
sind wie folgt übereingekommen: