Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Russischen Föderation, im Folgenden als "Vertragsparteien" bezeichnet,
unterunter Berücksichtigung der von beiden Staaten im Bereich Wissenschaft und Technologie gesammelten Erfahrungen,
inSub-Litera, i, n Anerkennung dessen, dass die Republik Österreich und die Russische Föderation wissenschaftlich-technische Aktivitäten auf gegenseitig interessierenden Gebieten durchführen, und dass die Verstärkung der Zusammenarbeit auf diesen Gebieten dem Wohle beider Staaten der Vertragsparteien dienen wird,
inSub-Litera, i, n Anbetracht dessen, dass die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit eine der Grundlagen der bilateralen Beziehungen darstellt und ein wichtiges Element der Partnerschaft zwischen der Republik Österreich und der Russischen Föderation ist,
sindsind wie folgt übereingekommen: