Bundesrecht konsolidiert

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Rückübernahmeabkommen - Durchführungsprotokoll (Bosnien-Herzegowina) § 0

Kurztitel

Rückübernahmeabkommen - Durchführungsprotokoll (Bosnien-Herzegowina)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 50/2012

Typ

Vertrag – Bosnien-Herzegowina

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

21.02.2012

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

22.02.2011

Index

49/06 Schubverkehr

Beachte

zum Inkrafttreten vgl. BGBl. III Nr. 63/2024

Titel

Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Ministerrat Bosnien und Herzegowinas zur Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Bosnien und Herzegowina über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (Durchführungsprotokoll)
StF: BGBl. III Nr. 50/2012

Sprachen

Bosnisch, Deutsch, Englisch, Kroatisch, Serbisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Vertragsparteien im Durchführungsprotokoll

Die Österreichische Bundesregierung und der Ministerrat Bosnien und Herzegowinas, weiterhin „Vertragsparteien“ genannt;

mit dem Wunsch die Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Bosnien und Herzegowina über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt1 (weiterhin “Rückübernahmeabkommen“) zu erleichtern,

haben aufgrund der Bestimmungen des Artikels 19 des Rückübernahmeabkommens Nachstehendes vereinbart:

___________________

1 Siehe Amtsblatt L 334 vom 19.12.2007, S. 66.

Ratifikationstext

Das Protokoll ist gemäß seinem Artikel 11, Absatz eins, am 20. Februar 2012 in Kraft getreten.

Im RIS seit

06.03.2012

Zuletzt aktualisiert am

10.05.2024

Gesetzesnummer

20007717

Dokumentnummer

NOR40136723

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/iii/2012/50/P0/NOR40136723

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