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Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen – Kundmachung durch Auflage Art. 1

Kurztitel

Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen – Kundmachung durch Auflage

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 182/2012

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

18.12.2012

Außerkrafttretensdatum

Index

18 Kundmachungswesen
89/07 Umweltschutz

Text

Die Anpassungen der Anlage C zum Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 179 aus 2012,), sind hinsichtlich der authentischen Textfassungen in arabischer, chinesischer, französischer, russischer und spanischer Sprache dadurch kundzumachen, dass diese im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt werden.

Im RIS seit

05.12.2018

Zuletzt aktualisiert am

26.11.2019

Gesetzesnummer

20010477

Dokumentnummer

NOR40209891

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