Bundesrecht konsolidiert

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Luftverkehrsabkommen (Katar) § 0

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Katar)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 16/2012

Typ

Vertrag – Katar

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.02.2012

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

30.12.2010

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Titel

Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Staates Katar samt Anhang
StF: BGBl. III Nr. 16/2012

Sprachen

Arabisch, Deutsch, Englisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die österreichische Bundesregierung und die Regierung des Staates Katar, nachstehend als „die Vertragsparteien“ bezeichnet, als Parteien der am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Konvention über die Internationale Zivilluftfahrt;

In der Absicht, internationale Flugdienste auf sichere und geordnete Art und Weise zu organisieren und die internationale Zusammenarbeit im Hinblick auf derartige Dienste bestmöglich zu fördern; und

In der Absicht, ein Abkommen zu schließen, um die Entwicklung von Linienflugdiensten zwischen ihren Hoheitsgebieten sowie darüber hinaus zu fördern,

Haben vereinbart wie folgt:

Ratifikationstext

Der Notenwechsel gemäß Artikel 25, des Abkommens wurde am 21. Jänner bzw. 13. Dezember 2011 durchgeführt; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 25, mit 1. Februar 2012 in Kraft.

Im RIS seit

31.01.2012

Zuletzt aktualisiert am

31.01.2012

Gesetzesnummer

20007666

Dokumentnummer

NOR40135893

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