Die österreichische Bundesregierung und die Regierung des Staates Katar, nachstehend als „die Vertragsparteien“ bezeichnet, als Parteien der am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Konvention über die Internationale Zivilluftfahrt;
In der Absicht, internationale Flugdienste auf sichere und geordnete Art und Weise zu organisieren und die internationale Zusammenarbeit im Hinblick auf derartige Dienste bestmöglich zu fördern; und
In der Absicht, ein Abkommen zu schließen, um die Entwicklung von Linienflugdiensten zwischen ihren Hoheitsgebieten sowie darüber hinaus zu fördern,
Haben vereinbart wie folgt: