Bundesrecht konsolidiert

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Auswirkung grenznaher Flugplätze - Änderung (Schweiz) § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Auswirkung grenznaher Flugplätze - Änderung (Schweiz)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 153/2012

Typ

Vertrag – Schweiz

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

31.10.2012

Außerkrafttretensdatum

31.12.2017

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Titel

Vereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich
StF: BGBl. III Nr. 153/2012

Präambel/Promulgationsklausel

Der Flugplatz St. Gallen-Altenrhein erwartet jeweils während des jährlich in Davos stattfindenden World Economic Forum (WEF) sowie kurz davor und danach einen signifikanten Zusatzverkehr durch Staatsluftfahrzeuge und Business-Jets. Damit das erwartete zusätzliche Verkehrsvolumen während der Dauer des WEF bzw. einen Tag davor und danach bewältigt werden kann und im Bestreben, die dafür erforderlichen alljährlichen zwischenstaatlichen Vereinbarungen administrativ zu entlasten, wird für das in den Jahren 2013 bis und mit 2017 stattfindende WEF folgende Änderung der Ressortvereinbarung vom 19. März 19921 zur Durchführung des Vertrages zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über die Auswirkungen des Betriebes bestehender grenznaher Flugplätze in denjenigen Punkten, die der Bewältigung des erwarteten zusätzlichen Verkehrs entgegenstehen, beschlossen:

Sonstige Textteile

________________________________

1 Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 172 aus 1992, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 33 aus 2010,.

Schlagworte

e-rk3

Im RIS seit

13.11.2012

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2016

Gesetzesnummer

20008045

Dokumentnummer

NOR40143184

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