Die Österreichische Bundesregierung und die Europäische Organisation für die Nutzung von Meteorologischen Satelliten,
IN DEM WUNSCHE, die Rechtsstellung ehemaliger Mitglieder des Personals der Europäischen Organisation für die Nutzung von Meteorologischen Satelliten, die im Hoheitsgebiet der Republik Österreich ansässig sind, gegenüber der staatlichen Einkommensteuer zu regeln,
UNGEACHTET der sich aus Artikel 10 Absatz g des Protokolls über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für die Nutzung von Meteorologischen Satelliten1 ergebenden Rechtslage im Verhältnis zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Organisation für die Nutzung von Meteorologischen Satelliten,
HABEN FOLGENDES VEREINBART:
_____________________
1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 304/1994 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 155/2005.1 Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 304 aus 1994, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 155 aus 2005,.