Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Befreiung von der staatlichen Einkommensteuer für ehemalige Mitglieder der EUMETSAT Art. 2

Kurztitel

Befreiung von der staatlichen Einkommensteuer für ehemalige Mitglieder der EUMETSAT

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 10/2012

Typ

Vertrag – EUMETSAT

§/Artikel/Anlage

Art. 2

Inkrafttretensdatum

01.02.2012

Außerkrafttretensdatum

Index

99/09 Meteorologie

Text

Artikel 2

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die Vertragspartner einander vom Abschluss der Verfahren in Kenntnis gesetzt haben, die erforderlich sind, damit das Abkommen für beide Vertragspartner bindende Wirkung erlangt.

GESCHEHEN in zwei Urschriften in deutscher und englischer Sprache die gleichermaßen authentisch sind.

Im RIS seit

27.01.2012

Zuletzt aktualisiert am

30.01.2012

Gesetzesnummer

20007658

Dokumentnummer

NOR40135602

Navigation im Suchergebnis