Bundesrecht konsolidiert

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Vereinbarung über den Zugang zu den Daten und Informationen in der Unterstützungseinrichtung für das Emissionshandelssystem (ETS-SF) § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Vereinbarung über den Zugang zu den Daten und Informationen in der Unterstützungseinrichtung für das Emissionshandelssystem (ETS-SF)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 95/2011

Typ

Vertrag – EUROCONTROL

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

07.04.2011

Außerkrafttretensdatum

30.06.2013

Unterzeichnungsdatum

24.02.2011

Index

89/07 Umweltschutz

Titel

Vereinbarung zwischen EUROCONTROL und dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Republik Österreich über den Zugang zu den Daten und Informationen in der Unterstützungseinrichtung für das Emissionshandelssystem (ETS-SF)
StF: BGBl. III Nr. 95/2011

Sprachen

Englisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Europäische Organisation für Flugsicherung EUROCONTROL, vertreten durch ihren Generaldirektor, Herrn D. McMILLAN,

nachstehend als “EUROCONTROL” bezeichnet,

und dem österreichischen Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft,

nachstehend als “nationale Behörde” bezeichnet,

im Folgenden einzeln als “Partei” und gemeinsam als “Parteien” bezeichnet –

gestützt auf das Internationale Übereinkommen über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt “EUROCONTROL”, geändert durch das am 12. Februar 1981 in Brüssel unterzeichnete Protokoll, und insbesondere dessen Artikel 2 Absatz 1, Artikel 7 Absatz 2 und Artikel 12;

gestützt auf die Maßnahme Nr. 10/160 der Ständigen Kommission vom 6. Mai 2010 betreffend die Übertragung der Befugnis an die Agentur, mit einer/einem oder mehreren Vertragsparteien, Nichtmitgliedstaaten und internationalen Organisationen Verhandlungen aufzunehmen im Hinblick auf die Unterstützung und Verbesserung ihrer Umweltpolitik im Luftfahrtbereich, einschließlich der Einrichtung und des Betriebs einer “Unterstützungseinrichtung für das Emissionshandelssystem (ETS)“, und entsprechende Vereinbarungen zu schließen;

in der Erwägung der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (Amtsblatt 2003 L 275, Seite 32);

in der Erkenntnis, dass EUROCONTROL eine zentrale Grundlage für die Vereinfachung der Funktionsweise des Systems bereitstellt, dank der Flugverkehrsdaten und des Fachwissens im Bereich der Treibstoffverbrauchsschätzungen, die bereits für andere öffentliche Zwecke genutzt werden;

in Anbetracht der Kosteneffizienz, die sich ergibt, wenn Daten und Informationen in Bezug auf eventuell dem System unterworfene Luftfahrzeugbetreiber den Staaten in elektronischer Form direkt bereitgestellt werden, bei gleichzeitiger Wahrung eines angemessenen Umfangs an Konformität, Vertraulichkeit und Sicherheit;

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

Ratifikationstext

Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Artikel 16 am 7. April 2011 in Kraft getreten.

Im RIS seit

21.06.2011

Zuletzt aktualisiert am

21.06.2011

Gesetzesnummer

20007321

Dokumentnummer

NOR40129203

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