Bundesrecht konsolidiert

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Privilegien und Immunitäten des Europarates (Zusatzabkommen) Art. 4

Kurztitel

Privilegien und Immunitäten des Europarates (Zusatzabkommen)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 67/2011

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

Art. 4

Inkrafttretensdatum

01.04.2011

Außerkrafttretensdatum

Index

19/06 Privilegien und Immunitäten

Text

Artikel 4

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die Vertragsparteien einander vom Abschluss der Verfahren in Kenntnis gesetzt haben, die erforderlich sind, damit das Abkommen für beide Parteien bindende Wirkung erlangt.

Geschehen zu Straßburg, am 18. Februar 2011, in zwei Originalen in Englisch und Deutsch, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.

Im RIS seit

09.06.2011

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2011

Gesetzesnummer

20007308

Dokumentnummer

NOR40129093

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