Bundesrecht konsolidiert

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Luftverkehrsabkommen (Mongolei) § 0

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Mongolei)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 31/2011

Typ

Vertrag – Mongolei

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.03.2011

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

02.10.2007

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Titel

(Übersetzung)
Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Mongolei
StF: BGBl. III Nr. 31/2011

Sprachen

Englisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Mongolei,

In diesem Abkommen in der Folge die Vertragsparteien genannt,

Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt,

Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Einrichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,

Haben folgendes vereinbart:

Ratifikationstext

Der Notenwechsel gemäß Artikel 19, des Abkommens wurde am 9. Februar 2010 bzw. 24. Jänner 2011 durchgeführt; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 19, mit 1. März 2011 in Kraft.

Im RIS seit

17.03.2011

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2013

Gesetzesnummer

20007201

Dokumentnummer

NOR40127647

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