Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Bulgarien)
Typ
Vertrag – Bulgarien
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
03.02.2011
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
20.07.2010
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Beachte
Die Änderungen auf Grund des MLI (
BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Bulgarien plus MLI, als Anlage 2 dokumentiert.
Titel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Bulgarien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
StF:
BGBl. III Nr. 30/2011 (NR: GP XXIV
RV 943 AB 1004 S. 86. BR:
AB 8432 S. 791.)
Sprachen
Bulgarisch, Deutsch, Englisch
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Republik Bulgarien, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,
haben Folgendes vereinbart:
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 28 Abs. 1 des Abkommens wurden am 28. Jänner bzw. 1. Februar 2011 (eingelangt am 3. Februar 2011) abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß seinem Art. 28 Abs. 2 mit 3. Februar 2011 in Kraft getreten.Die Mitteilungen gemäß Artikel 28, Absatz eins, des Abkommens wurden am 28. Jänner bzw. 1. Februar 2011 (eingelangt am 3. Februar 2011) abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß seinem Artikel 28, Absatz 2, mit 3. Februar 2011 in Kraft getreten.
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
Schlagworte
DBA, e-rk3
Im RIS seit
17.03.2011
Zuletzt aktualisiert am
15.12.2022
Gesetzesnummer
20007199
Dokumentnummer
NOR40127620