Sämtliche die AMS betreffende Fragen, die nicht durch die vorliegende Vereinbarung geregelt sind, werden durch Beratung zwischen dem SÚJB und dem BMLFUW gelöst, und sämtliche Änderungen der vorliegenden Vereinbarung, einschließlich der Kosten, werden schriftlich in Form eines von beiden Seiten unterfertigten Anhangs zu dieser Vereinbarung beschlossen.