Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung von Georgien (im Weiteren „die Parteien“ genannt) –
in der Absicht, die Sicherheit aller Informationen zu gewährleisten, die gemäß dem innerstaatlichen Recht einer der Parteien als klassifiziert oder als Staatsgeheimnis, in der geltenden Fassung, eingestuft und gekennzeichnet und der anderen Partei übermittelt wurden,
von dem Wunsch geleitet, eine Regelung über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen zu schaffen, die im Zuge der Zusammenarbeit zwischen den Parteien übermittelt wurden oder entstanden
sind – sind wie folgt übereingekommen: