Bundesrecht konsolidiert

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Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Georgien) § 0

Kurztitel

Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Georgien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 147/2011

Typ

Vertrag - Georgien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.11.2011

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

06.06.2011

Index

49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken

Titel

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Georgien über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen
StF: BGBl. III Nr. 147/2011

Sprachen

Deutsch, Englisch, Georgisch

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 16, Absatz eins, des Abkommens wurden am 4. Juli bzw. 7. September 2011 (eingelangt am 14. September 2011) abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. November 2011 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung von Georgien (im Weiteren „die Parteien“ genannt) –

in der Absicht, die Sicherheit aller Informationen zu gewährleisten, die gemäß dem innerstaatlichen Recht einer der Parteien als klassifiziert oder als Staatsgeheimnis, in der geltenden Fassung, eingestuft und gekennzeichnet und der anderen Partei übermittelt wurden,

von dem Wunsch geleitet, eine Regelung über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen zu schaffen, die im Zuge der Zusammenarbeit zwischen den Parteien übermittelt wurden oder entstanden

sind – sind wie folgt übereingekommen:

Im RIS seit

30.09.2011

Zuletzt aktualisiert am

14.09.2015

Gesetzesnummer

20007467

Dokumentnummer

NOR40132018

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