Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Rückübernahme vom 25. Mai 2006 - Durchführungsprotokoll (Russische F) § 0

Kurztitel

Rückübernahme vom 25. Mai 2006 - Durchführungsprotokoll (Russische F)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 140/2011

Typ

Vertrag – Russische F

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

03.06.2011

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

16.12.2010

Index

49/06 Schubverkehr

Titel

Durchführungsprotokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Russischen Föderation zur Durchführung des Abkommens zwischen der Russischen Föderation und der Europäischen Gemeinschaft über die Rückübernahme vom 25. Mai 2006
StF: BGBl. III Nr. 140/2011

Sprachen

Deutsch, Russisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Russischen Föderation, im folgenden „Parteien“ genannt, haben in ihrem Bemühen um die Durchführung des Rücküberübernahmeabkommens zwischen der Russischen Föderation und der Europäischen Gemeinschaft vom 25. Mai 2006 1, im Folgenden „Abkommen“ genannt und nach Maßgabe des Artikels 20 des Abkommens Folgendes vereinbart:

_____________________________

1 Siehe ABl. Nr. L 129 vom 17.5.2007 S.40.

Ratifikationstext

Das Durchführungsprotokoll ist gemäß seinem Artikel 12, Absatz 2, mit 3. Juni 2011 in Kraft getreten.

Im RIS seit

13.09.2011

Zuletzt aktualisiert am

17.10.2012

Gesetzesnummer

20007456

Dokumentnummer

NOR40131806

Navigation im Suchergebnis