Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Nahrungsmittelhilfe-Ausschuss auf seiner in London am 4. Juni 2010 stattgefundenen 102. Tagung das Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1999 (BGBl. III Nr. 151/2005, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 74/2009) gemäß dessen Art. XXV Abs. b bis 30. Juni 2011 und auf seiner in London am 18. Mai 2011 stattgefundenen 104. Tagung das Übereinkommen mit Wirkung vom 1. Juli 2011 bis 30. Juni 2012 verlängert.Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Nahrungsmittelhilfe-Ausschuss auf seiner in London am 4. Juni 2010 stattgefundenen 102. Tagung das Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1999 Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 151 aus 2005,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 74 aus 2009,) gemäß dessen Artikel römisch 25 , Abs. b bis 30. Juni 2011 und auf seiner in London am 18. Mai 2011 stattgefundenen 104. Tagung das Übereinkommen mit Wirkung vom 1. Juli 2011 bis 30. Juni 2012 verlängert.