Bundesrecht konsolidiert

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Abkommen über die polizeiliche Zusammenarbeit (Kosovo) § 0

Kurztitel

Abkommen über die polizeiliche Zusammenarbeit (Kosovo)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 65/2010

Typ

Vertrag – Kosovo

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.10.2010

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

12.08.2009

Index

49/11 Internationale Sicherheit

Titel

Abkommen zwischen der Bundesministerin für Inneres der Republik Österreich und dem Minister für Inneres der Republik Kosovo über die polizeiliche Zusammenarbeit
StF: BGBl. III Nr. 65/2010

Sprachen

Albanisch, Deutsch, Serbisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Bundesministerin für Inneres der Republik Österreich und der Minister für Inneres der Republik Kosovo

nachstehend als die Vertragsparteien bezeichnet

mit dem Ziel, zur Entwicklung der bilateralen Beziehungen beizutragen,

im Bewusstsein der Wichtigkeit der Förderung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung internationaler Kriminalität,

besorgt über die Gefahr der Verbreitung des illegalen Handels mit Suchtgiften, psychotropen Substanzen und Drogenausgangsstoffen sowie anderer Formen internationaler Kriminalität, die die Sicherheit oder andere wesentliche Interessen beider Länder gefährden,

mit der Absicht, ihre Aktivitäten im Kampf gegen die organisierte internationale Kriminalität und die illegale Migration zu koordinieren,

ausgehend von der Einzigen Suchtgiftkonvention1 vom 30. März 1961in der Fassung des Protokolls2 vom 25. März 1972, mit dem die Einzige Suchtgiftkonvention abgeändert wird, dem Übereinkommen über psychotrope Substanzen vom 21. Februar 1971, dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtgiften und psychotropen Substanzen3 vom 20. Dezember 1988 sowie dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität4 vom 15. November 2000 und den drei Zusatzprotokollen5,

sind wie folgt übereingekommen:

__________________________

1 Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 531 aus 1978,.

2 Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 148 aus 1997,.

3 Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 154 aus 1997,.

4 Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 84 aus 2005,.

5 Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 220 aus 2005, und Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 11 aus 2008,.

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 12, Absatz eins, des Abkommens wurden am 29. September 2009 bzw. 1. Juli 2010 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß derselben Bestimmung am 1. Oktober 2010 in Kraft.

Im RIS seit

14.09.2010

Zuletzt aktualisiert am

29.09.2015

Gesetzesnummer

20006838

Dokumentnummer

NOR40120120

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