Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union tritt das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Arabischen Republik Ägypten mit Maßnahmen zur gegenseitigen Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen, Fisch und Fischereierzeugnissen, zur Ersetzung der Protokolle 1 und 2 und deren Anhängen sowie zur Änderung des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits mit 1. Juni 2010 in Kraft.
Das Europa-Mittelmeer-Abkommen wurde in BGBl. III Nr. 52/2005 kundgemacht.Das Europa-Mittelmeer-Abkommen wurde in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 52 aus 2005, kundgemacht.
Das Abkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 106 vom 28.4.2010 S. 41, veröffentlicht.Das Abkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, Amtsblatt Nummer L 106 vom 28.4.2010 Seite 41, veröffentlicht.