Die Republik Österreich und das Königreich Dänemark, von dem Wunsch geleitet, ein Protokoll und ein Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 25. Mai 2007 in Wien unterzeichneten Abkommens auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen1 (im Folgenden „Abkommen“ genannt) abzuschließen,
Sind wie folgt übereingekommen:
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1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 41/2008.1 Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 41 aus 2008,.