(Anm.: letzte Anpassung durch Kundmachung BGBl. III Nr. 90/2022)Anmerkung, letzte Anpassung durch Kundmachung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 90 aus 2022,)
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 14. Dezember 2009 beim Generaldirektor der Weltorganisation für geistiges Eigentum hinterlegt; laut Mitteilung des Generaldirektors tritt der Vertrag gemäß seinem Art. 21 für Österreich mit 14. März 2010 in Kraft.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 14. Dezember 2009 beim Generaldirektor der Weltorganisation für geistiges Eigentum hinterlegt; laut Mitteilung des Generaldirektors tritt der Vertrag gemäß seinem Artikel 21, für Österreich mit 14. März 2010 in Kraft.
Nach Mitteilungen des Generaldirektors der Weltorganisation für geistiges Eigentum haben folgende weitere Staaten bzw. internationale Organisation den vorliegenden Vertrag ratifiziert bzw. sind diesem beigetreten:
Albanien, Argentinien, Armenien, Aserbaidschan, Australien, Bahrain, Belarus, Belgien, Benin, Bosnien und Herzegowina, Botsuana, Bulgarien, Burkina Faso, Chile, China, Costa Rica, Dänemark, Deutschland, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Estland, Europäische Union, Finnland, Frankreich, Gabun, Georgien, Ghana, Griechenland, Guatemala, Guinea, Honduras, Indonesien, Irland, Italien, Jamaika, Japan, Jordanien, Kasachstan, Katar, Kirgisistan, Kolumbien, Republik Korea, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Mali, Malta, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Mexiko, Moldau, Mongolei, Montenegro, Nicaragua, Niederlande, Oman, Panama, Paraguay, Peru, Philippinen, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, Schweden, Schweiz, Senegal, Serbien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, St. Lucia, Tadschikistan, Togo, Trinidad und Tobago, Tschechische Republik, Türkei, Ukraine, Ungarn, Uruguay, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten, Vereinigtes Königreich, Zypern.
Anlässlich der Hinterlegung ihrer Beitritts- bzw. Ratifikationsurkunde haben nachstehende Staaten folgende Vorbehalte erklärt bzw. Erklärungen abgegeben:
China
Anlässlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde hat China folgende Erklärung abgegeben:
Im Einklang mit dem Grundgesetz der Sonderverwaltungsregion Macao der Volksrepublik China hat die Regierung der Volksrepublik China beschlossen, dass der Vertrag, sofern nichts anderes angezeigt wird, nicht für die Sonderverwaltungsregion Macao der Volksrepublik China gelten soll.
Im Einklang mit dem Grundgesetz der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China hat die Regierung der Volksrepublik China beschlossen, dass der Vertrag für die Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China mit Wirkung vom 1. Oktober 2008 gelten soll.
Einer weiteren Mitteilung des Generaldirektors zufolge hat China am 6. August 2013 den Geltungsbereich des Vertrags mit Wirksamkeit vom 6. November 2013 auf die Sonderverwaltungsregion Macao ausgedehnt.
Dänemark
Nach Mitteilung des Generaldirektors der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) wurde am 30. Jänner 2018 eine Erklärung abgegeben, derzufolge Dänemark die Anwendbarkeit des WIPO-Urheberrechtsvertrag mit Wirksamkeit vom 30. April 2018 auf die Färöer erstreckt.
Neuseeland
Nach Mitteilung des Generaldirektors der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) hat Neuseeland am 17. Dezember 2018 seine Beitrittsurkunde zum WIPO-Urheberrechtsvertrag (WCT) Genf (1996) (BGBl. III Nr. 22/2010, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 206/2018) hinterlegt und dabei erklärt, dass sich der Beitritt Neuseelands zu diesem Vertrag auf Tokelau erstreckt.Nach Mitteilung des Generaldirektors der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) hat Neuseeland am 17. Dezember 2018 seine Beitrittsurkunde zum WIPO-Urheberrechtsvertrag (WCT) Genf (1996) Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 22 aus 2010,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 206 aus 2018,) hinterlegt und dabei erklärt, dass sich der Beitritt Neuseelands zu diesem Vertrag auf Tokelau erstreckt.
Vereinigtes Königreich
Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat die Erweiterung des territorialen Anwendungsbereichs auf die Vogtei Guernsey und die Insel Man erklärt.
Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat die Erweiterung des territorialen Anwendungsbereichs auf Gibraltar erklärt.