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Visumsfreiheit für die Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen bzw. Spezialpässen (Vereinigte Arabische Emirate) § 0

Kurztitel

Visumsfreiheit für die Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen bzw. Spezialpässen (Vereinigte Arabische Emirate)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 18/2010

Typ

Vertrag – Vereinigte Arabische Emirate

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

02.02.2010

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

30.04.2010

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Titel

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate über die Visumsfreiheit für die Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen der Republik Österreich und die Inhaber von Diplomaten- und Spezialpässen der Vereinigten Arabischen Emirate
StF: BGBl. III Nr. 18/2010

Sprachen

Arabisch, Deutsch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate, im Folgenden als „die Vertragsparteien“ bezeichnet;

In Anbetracht der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten;

In dem Wunsch, diese Beziehungen durch die Erleichterung der Einreise von Inhabern von Diplomaten- und Dienstpässen aus Österreich und Inhabern von Diplomaten- und Spezialpässen aus den Vereinigten Arabischen Emiraten in das jeweils andere Land auf wechselseitiger Basis zu stärken;

In Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Verordnungen des jeweiligen Landes,

Sind wie folgt übereingekommen:

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 10, Absatz eins, des Abkommens wurden am 26. Mai bzw. 31. Dezember 2009 (eingelangt am 3. Jänner 2010) abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß derselben Bestimmung mit 2. Februar 2010 in Kraft getreten.

Schlagworte

Diplomatenpass

Im RIS seit

16.04.2010

Zuletzt aktualisiert am

06.03.2014

Gesetzesnummer

20006705

Dokumentnummer

NOR40116295

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