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Visumsfreiheit für die Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen bzw. Spezialpässen (Vereinigte Arabische Emirate) Art. 1

Kurztitel

Visumsfreiheit für die Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen bzw. Spezialpässen (Vereinigte Arabische Emirate)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 18/2010

Typ

Vertrag – Vereinigte Arabische Emirate

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

02.02.2010

Außerkrafttretensdatum

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Text

Artikel 1

Visumsfreiheit

Staatsangehörige der Vereinigten Arabischen Emirate, die Inhaber eines gültigen Diplomaten- oder Spezialpasses sind, können ohne Visum in das Hoheitsgebiet der Republik Österreich einreisen, durch dieses durchreisen oder sich dort bis zu 90 (neunzig) Tagen innerhalb einer Frist von 6 (sechs) Monaten ab dem Tag der Einreise aufhalten. Die Fristen werden ab dem Tag der ersten Einreise in das Hoheitsgebiet der Republik Österreich oder eines anderen Staates, der das Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen vom 19. Juni 1990 in Kraft gesetzt hat, an gerechnet.

Staatsbürger der Republik Österreich, die Inhaber eines gültigen Diplomaten- oder Dienstpasses sind, können ohne Visum in das Hoheitsgebiet der Vereinigten Arabischen Emirate einreisen, durch dieses durchreisen oder sich dort bis zu 90 (neunzig) Tagen innerhalb einer Frist von 6 (sechs) Monaten ab dem Tag der Einreise aufhalten.

Schlagworte

Diplomatenpass

Im RIS seit

16.04.2010

Zuletzt aktualisiert am

06.03.2014

Gesetzesnummer

20006705

Dokumentnummer

NOR40116296

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