Bundesrecht konsolidiert

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Auswirkung grenznaher Flugplätze - Änderung § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Auswirkung grenznaher Flugplätze - Änderung

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 13/2010

Typ

Vertrag – Schweiz

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

21.01.2010

Außerkrafttretensdatum

31.12.2012

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Titel

Vereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich
StF: BGBl. III Nr. 13/2010

Präambel/Promulgationsklausel

Der Flugplatz St. Gallen-Altenrhein erwartet jeweils während des jährlich in Davos stattfindenden World Economic Forum (WEF) sowie kurz davor und danach einen signifikanten Zusatzverkehr durch Staatsluftfahrzeuge und Business-Jets. Damit das erwartete zusätzliche Verkehrsvolumen während der Dauer des WEF bzw. einen Tag davor und danach bewältigt werden kann, wird für das in den Jahren 2010, 2011 und 2012 stattfindende WEF folgende Änderung der Ressortvereinbarung vom 19. März 19921 zur Durchführung des Vertrages zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über die Auswirkungen des Betriebes bestehender grenznaher Flugplätze in denjenigen Punkten, die der Bewältigung des erwarteten zusätzlichen Verkehrs entgegenstehen, beschlossen:

_________________________________________

1 Kundgemacht im Bundesgesetzblatt Nr. 172 aus 1992,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 206 aus 1997,, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 91 aus 2003,, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 152 aus 2005,, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 5 aus 2007,, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 3 aus 2008, und Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 7 aus 2009,.

Im RIS seit

07.04.2010

Zuletzt aktualisiert am

07.04.2010

Gesetzesnummer

20006680

Dokumentnummer

NOR40115798

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