Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Moldau, im Folgenden die „Parteien“ genannt,
in dem Wunsch, die Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Moldau über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt1 (im Folgenden „Rückübernahmeabkommen“ genannt), zu erleichtern, sind auf der Grundlage dessen Artikel 19
wie folgt übereingekommen:
____________________________
1 Siehe ABl. Nr. L 334 vom 19.12.2007, S. 149.1 Siehe Amtsblatt Nummer L 334 vom 19.12.2007, Seite 149.