Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Slowenien (im Weiteren: „Parteien“)
In der Absicht, die Sicherheit aller klassifizierten Informationen zu gewährleisten, die gemäß dem jeweiligen innerstaatlichen Recht als solche eingestuft und der anderen Partei übermittelt werden
Von dem Wunsch geleitet, eine Regelung über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen zu schaffen, die im Zuge der Zusammenarbeit zwischen den Parteien entstehen oder ausgetauscht werden –
Sind wie folgt übereingekommen: