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Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU - Armenien - Protokoll § 0

Kurztitel

Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU - Armenien - Protokoll

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 50/2009

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.04.2009

Außerkrafttretensdatum

Index

59/04 EU - EWR

Titel

Protokoll zum Abkommen *1) über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union
StF: BGBl. III Nr. 50/2009

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Paragraph 5, Absatz 2, des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2003,, in Verbindung mit dem Beschluss des Nationalrats gemäß Artikel 49, Absatz 2, B-VG zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit, werden alle authentischen Sprachfassungen dieses Protokolls durch Auflage im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht.

Ratifikationstext

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union ist das Protokoll gemäß dessen Artikel 4, Absatz eins, am 1. April 2009 in Kraft getreten.

Das Protokoll wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, Amtsblatt Nummer L 202 vom 3.8.2007 Seite 26, veröffentlicht.

Sonstige Textteile

Der Rat der Europäischen Union hat gemäß Artikel 6, Absatz 2, der Akte zum Beitrittsvertrag 2005 Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 185 aus 2006,) im Namen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union den nachstehenden Staatsvertrag abgeschlossen, bei dem daher auch die Republik Österreich Vertragspartei ist:

________________

*1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 148 aus 1999,.

Schlagworte

e-rk3

Im RIS seit

12.08.2009

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2018

Gesetzesnummer

20006360

Dokumentnummer

NOR40108084

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