Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und des Sports (Tschechische R)
Typ
Vertrag – Tschechische R
§/Artikel/Anlage
Art. 7
Inkrafttretensdatum
01.07.2009
Außerkrafttretensdatum
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Text
Artikel 7
Die Vertragsparteien unterstützen, insbesondere im Interesse der SchülerInnen aus der Tschechischen Republik, die Weiterführung der Tätigkeit des Österreichischen Gymnasiums Prag, mit überwiegend deutscher Unterrichtssprache.
Die österreichische Vertragspartei beabsichtigt, eine wesentliche Steigerung der Raum- und Ausstattungsqualität im Schulgebäude des Österreichischen Gymnasiums Prag einschließlich seiner Erweiterung durchzuführen.
Die tschechische Vertragspartei wird bei der Absicherung geeigneter Bedingungen für die Realisierung des Unterrichts an dieser Schule im Rahmen ihrer Möglichkeiten behilflich sein.
Im RIS seit
21.07.2009
Zuletzt aktualisiert am
24.03.2015
Gesetzesnummer
20006333
Dokumentnummer
NOR40106462