Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und des Sports (Tschechische R) Art. 5

Kurztitel

Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und des Sports (Tschechische R)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 38/2009

Typ

Vertrag – Tschechische R

§/Artikel/Anlage

Art. 5

Inkrafttretensdatum

01.07.2009

Außerkrafttretensdatum

Index

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)

Text

Artikel 5

Die Vertragsparteien begrüßen die Tätigkeit der gemeinsamen ExpertInnenkommission, die im Interesse der Vereinfachung des gegenseitigen Anerkennungsprozesses der Hochschulqualifikationen und deren Teile - unter Berücksichtigung des Lissabonner Anerkennungsübereinkommens1 aus 1997 - entsprechende Empfehlungen an die Hochschulen ausarbeitet.

_________________________________

1 Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 71 aus 1999,.

Im RIS seit

21.07.2009

Zuletzt aktualisiert am

24.03.2015

Gesetzesnummer

20006333

Dokumentnummer

NOR40106460

Navigation im Suchergebnis