Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und des Sports (Tschechische R)
Typ
Vertrag – Tschechische R
§/Artikel/Anlage
Art. 21
Inkrafttretensdatum
01.07.2009
Außerkrafttretensdatum
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Text
Artikel 21
(1) Dieses Abkommen wird auf unbefristete Zeit abgeschlossen. Jede der Vertragsparteien kann jedoch das Abkommen schriftlich mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist aufkündigen.
(2) Die in der Zeit der Gültigkeit auf der Grundlage dieses Abkommens eingeleiteten Austauschprogramme, Projekte und Aktionen werden bis zu ihrer Beendigung ungeachtet der Gültigkeitsdauer dieses Abkommens fortgesetzt.
Im RIS seit
21.07.2009
Zuletzt aktualisiert am
24.03.2015
Gesetzesnummer
20006333
Dokumentnummer
NOR40106476