Bundesrecht konsolidiert

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Abkommen über die Verbindung der österreichischen Autobahn A 5 und der tschechischen Schnellbahn R 52 (Tschechische R) Art. 3

Kurztitel

Abkommen über die Verbindung der österreichischen Autobahn A 5 und der tschechischen Schnellbahn R 52 (Tschechische R)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 14/2009

Typ

Vertrag – Tschechische R

§/Artikel/Anlage

Art. 3

Inkrafttretensdatum

16.03.2009

Außerkrafttretensdatum

Index

99/01 Straßenverkehr

Text

Artikel 3

Mittels der Durchführung dieses Abkommens kommt es zu keinerlei Änderung des Verlaufs der österreichisch-tschechischen Staatsgrenze.

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2019

Gesetzesnummer

20006216

Dokumentnummer

NOR40104377

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