Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Slowakischen Republik (im weiteren „Vertragsparteien“ genannt),
unter Berufung auf die Zusammenarbeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen ihrer Staaten, begründet auf gegenseitigem Vertrauen,
in Anerkennung, dass die Vereinfachung der Verfahren der Visa-Erteilung im gemeinsamen Interesse beider Staaten liegt,
gestützt auf die erreichten Ergebnisse und Vorschläge betreffend die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Visa-Erteilung,
sind wie folgt übereingekommen: