Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Vermögensrechtliche Beziehungen - Regelung (6. Zusatzvertrag)
Typ
Vertrag – Heiliger Stuhl
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.12.2009
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
05.03.2009
Index
79/06 Kirchen, Religionsgemeinschaften
Titel
Sechster Zusatzvertrag zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl zum Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl zur Regelung von vermögensrechtlichen Beziehungen vom 23. Juni 1960
(NR: GP XXIV
RV 163 AB 290 S. 31. BR:
AB 8161 S. 774.)
StF:
BGBl. III Nr. 120/2009
Sprachen
Deutsch, Italienisch
Präambel/Promulgationsklausel
Zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl wird in neuerlicher Ergänzung des Vertrags zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl zur Regelung von vermögensrechtlichen Beziehungen vom 23. Juni 1960 nachstehender Zusatzvertrag geschlossen:
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 14. Oktober 2009 ausgetauscht; der Zusatzvertrag tritt daher gemäß seinem Art. III am 1. Dezember 2009 in Kraft.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 14. Oktober 2009 ausgetauscht; der Zusatzvertrag tritt daher gemäß seinem Artikel römisch drei, am 1. Dezember 2009 in Kraft.
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
Im RIS seit
20.11.2009
Zuletzt aktualisiert am
12.09.2012
Gesetzesnummer
20006521
Dokumentnummer
NOR40111395