Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
Die Republik Österreich und die Mongolei, im Folgenden „Vertragsparteien“ genannt –
in der Absicht, die Zusammenarbeit in den Wissenschaften und den Austausch im Hochschulbereich zu fördern,
vom Wunsch geleitet, den Studierenden in beiden Staaten die Aufnahme oder die Fortführung des Studiums im jeweils anderen Staat zu erleichtern,
in der Absicht, die Zusammenarbeit hinsichtlich der Qualitätssicherung des Hochschulwesens zu fördern,
in der Absicht, den europäischen Bologna-Prozess mit Interesse zu beobachten –
haben hinsichtlich der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen zum Zwecke der Fortführung von Studien oder der Aufnahme weiterer Studien im Hochschulbereich und hinsichtlich der Führung von akademischen Graden Folgendes vereinbart: