Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Zusammenarbeit im Bereich der Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft (Schweiz)
Typ
Vertrag – Schweiz
§/Artikel/Anlage
Art. 8
Inkrafttretensdatum
01.06.2008
Außerkrafttretensdatum
31.01.2019
Index
19/10 Friedenssicherung
Text
Artikel 8
Rechtsstellung der Streitkräfte
Während des Einsatzes der Streitkräfte der Parteien und für allfällige Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit diesem Abkommen sind die Bestimmungen des Übereinkommens vom 19. Juni 1995 zwischen den Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrages und den anderen an der Partnerschaft für den Frieden teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen und des Zusatzprotokolls vom 19. Juni 1995 zu dem Übereinkommen zwischen den Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrages und den anderen an der Partnerschaft für den Frieden teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen anwendbar.
Zuletzt aktualisiert am
18.01.2019
Gesetzesnummer
20005811
Dokumentnummer
NOR40098331