Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Seeverkehrsabkommen zwischen der EG und der Volksrepublik China - Protokoll
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 3
Inkrafttretensdatum
01.03.2008
Außerkrafttretensdatum
Index
99/06 See- und Binnenschifffahrt
Text
ARTIKEL 3
Dieses Protokoll wird von den Vertragsparteien nach deren eigenen Verfahren genehmigt. Es tritt am Tage des Inkrafttretens des Abkommens in Kraft. Wird dieses Protokoll jedoch nach Inkrafttreten des Abkommens von den Vertragsparteien genehmigt, so tritt es an dem Tag in Kraft, an dem die Vertragsparteien einander den Abschluss der internen Verfahren zu dessen Genehmigung notifizieren.
Zuletzt aktualisiert am
21.05.2008
Gesetzesnummer
20005776
Dokumentnummer
NOR40097647