Die Republik Österreich erklärt, dass sie die durch einstimmigen Beschluss europäischer Teilnehmerregierungen am 5. Dezember 2005 vorgeschlagene Verlängerung der Erklärung europäischer Regierungen über die Produktionsphase der Ariane-Träger1 für einen Zeitraum vom 1. Jänner 2007 bis Ende 2008, in sinngemäßer Anwendung der Absätze IV.2 lit. a und IV.2 lit. c der Erklärung annimmt.Die Republik Österreich erklärt, dass sie die durch einstimmigen Beschluss europäischer Teilnehmerregierungen am 5. Dezember 2005 vorgeschlagene Verlängerung der Erklärung europäischer Regierungen über die Produktionsphase der Ariane-Träger1 für einen Zeitraum vom 1. Jänner 2007 bis Ende 2008, in sinngemäßer Anwendung der Absätze römisch vier.2 Litera a und römisch vier.2 Litera c, der Erklärung annimmt.
Die Annahme der Verlängerung wurde am 9. Jänner 2008 dem Generaldirektor der ESA notifiziert.
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1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 91/1994, zuletzt geändert in BGBl. III Nr. 70/2001.1 Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 91 aus 1994,, zuletzt geändert in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 70 aus 2001,.