Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Indonesien, im Folgenden als „die Vertragsparteien“ bezeichnet,
In Anbetracht der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten;
In dem Wunsch, diese Beziehungen durch die Erleichterung der Einreise von Inhabern von Diplomaten- und Dienstpässen aus Österreich und Indonesien in das jeweils andere Land auf wechselseitiger Basis zu stärken;
In Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Verordnungen des jeweiligen Landes,
Sind wie folgt übereingekommen: