Bundesrecht konsolidiert

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Abkommen über die infrastrukturelle Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich (Indien) § 0

Kurztitel

Abkommen über die infrastrukturelle Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich (Indien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 145/2008

Typ

Vertrag – Indien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.05.2005

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

17.02.2005

Index

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)

Titel

ABKOMMEN ZWISCHEN DEM BUNDESMINISTER FÜR WIRTSCHAFT UND ARBEIT DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM MINISTER FÜR GESUNDHEIT UND FAMILIE DER REPUBLIK INDIEN ÜBER DIE INFRASTRUKTURELLE ZUSAMMENARBEIT IM GESUNDHEITSBEREICH
StF: BGBl. III Nr. 145/2008

Sprachen

Deutsch, Englisch, Hindi

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit der Republik Österreich und der Minister für Gesundheit und Familie der Republik Indien, in der Folge „Vertragsparteien“ genannt,

  • Strichaufzählung
    vom Wunsche getragen, eine langfristige infrastrukturelle Zusammenarbeit zum beiderseitigen Nutzen zu fördern und zu vertiefen, und die Möglichkeiten, die sich hierbei im Bereich Gesundheitseinrichtungen bieten, zu nutzen,
  • Strichaufzählung
    im Hinblick auf das ehrgeizige Ausbau-, Modernisierungs- und Privatisierungsprogramm der Gesundheitseinrichtungen in der Republik Indien als ein weiter Bereich für eine infrastrukturelle Zusammenarbeit im Gesundheitssektor zwischen der Republik Indien und der Republik Österreich,
  • Strichaufzählung
    zur Bekräftigung der Bedeutung der infrastrukturellen Zusammenarbeit im Bereich Gesundheitseinrichtungen im Rahmen der umfassenden österreichisch-indischen Zusammenarbeit zur Umsetzung des am 12. Februar 1999 1) in New Delhi unterzeichneten Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Indien über bilaterale Wirtschaftsbeziehungen und wirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit,
sind wie folgt übereingekommen:

____________

1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 211 aus 1999,.

Ratifikationstext

Das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 6, Absatz eins, mit 1. Mai 2005 in Kraft getreten.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2019

Gesetzesnummer

20006042

Dokumentnummer

NOR30006722

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